Öffentliche Bekanntmachung zur Schöffenwahl

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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Großschweidnitz über die Schöffenwahl für die Amtszeit 2024 bis 2028  

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit ehrenamtliche Schöffen sowie Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Gemeinde Frauen und Männer, die am Amtsgericht Zittau oder am Landgericht Görlitz als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Gemeinderat Großschweidnitz ist bestrebt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vorzuschlagen. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Zittau in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen. Diese Personen sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die mit Hauptwohnung in Großschweidnitz gemeldet sind sowie am Stichtag 01.01.2024 mindestens das 25., jedoch noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.

Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugs-beamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Als Bewerber um ein Schöffenamt muss man über keine juristischen Vorkenntnisse verfügen. Vielmehr bilden gesunder Menschenverstand, objektives Urteilsvermögen, Lebenserfahrung, soziale Kompetenz (d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können) und Kenntnisse des alltäglichen Lebens in unserer Gesellschaft eine gute Basis für die Ausübung dieses Ehrenamts. Die ehrenamtlichen Richter und Richterinnen müssen Beweise würdigen, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet, ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Dieses verantwortungsvolle Amt verlangt darüber hinaus in hohem Maße Unparteilichkeit, geistige Beweglichkeit, Kommunikations- und Dialogfähigkeit sowie gesundheitliche Eignung. Wer zum Richten über Menschen berufen wird, braucht ein großes Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen bewahrt werden. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichgestellt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Jedes Urteil (gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch) haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. 

Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrungen verfügen.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die diese verantwortungsvolle ehrenamtliche Tätigkeit als Schöffe bzw. Schöffin in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) ausüben möchten, können sich bis zum 31. März 2023 persönlich bei der Gemeindeverwaltung Großschweidnitz, Ernst-Thälmann-Straße 63, telefonisch unter 03585/832667 oder per E-Mail an grossschweidnitz@~@t-online.de melden.

Bewerbungsformulare können auch von der Internetseite www.grossschweidnitz.de heruntergeladen werden.  

Interessierte um das Jugendschöffenamt richten ihre Anfragen bzw. Bewerbungen bitte an das Jugendamt beim Landkreis Görlitz.

Anders Bürgermeister

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